Wir-sind-Eppendorf

Tre Castagne” WsE fordert Rücknahme des Baubescheids wg. falscher Grundlage

IMGP1544
Presseinformation vom 17.11.2014
Bezirksversammlung beschließt Erhalt der Eppendorfer Kastanien
Bezirksamtsleiter Harald Rösler will gegen Beschluss, Bürgerwillen und NABU-Forderung dennoch drei gesunde Bäume fällen lassen.
Das Bezirksamt bewegt sich damit außerhalb der gesetzlichen Bestimmungen des
§ 49 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG)

Hamburg, 17. November 2014. Kein Neubau ohne die drei Kastanien vor dem alten Brauhaus, so lautet der Beschluss der Bezirksversammlung Hamburg Nord vom 13. November. Den Erhalt der historischen Bäume fordern auch rund 5.000 EppendorferInnen sowie der NABU. Bezirksamtsleiter Harald Rösler will dennoch fällen lassen und beruft sich auf ein veraltetes Baumgutachten aus dem Jahr 2009. Der Bauvorbescheid könne deshalb nicht widerrufen werden. Ein aktuelles Gutachten weist den Kastanien jedoch gute Vitalität und ortsprägenden Charakter nach. Die Bürgerinitiative WIR-sind-Eppendorf verweist auf das Hamburgische Verwaltungsverfahrensgesetz und fordert den Widerruf bzw. die Rücknahme des Bauvorbescheids, was sehr wohl möglich ist. Das Bezirksamt könnte dem Bauherrn gegenüber dann allerdings schadensersatzpflichtig werden.

Nachdem jetzt bekannt wurde, dass sich die drei Kastanien in bestem Zustand befinden, gibt es keinen Grund mehr auf Nachpflanzung zu setzen: Die drei Kastanien sind an ihrem Standort zu erhalten, ein größerer Eingriff in die Baumkronen wird zum Schutz der Bäume abgelehnt. Das Bauvorhaben ist in seinem Volumen nur bei garantierter Möglichkeit des Erhalts (Ersatzweise Neuanpflanzung mit gleicher Entwicklungsmöglichkeit wie der Bestand) zu genehmigen“, heißt es im grundsätzlichen Beschluss der Bezirksversammlung vom 13. November 2014. Enthalten haben sich die SPD und die Grünen.

Ein Baumgutachten vom 1. Juli 2014 bescheinigt den Bäumen eine gute Vitalität und ortsprägenden Charakter. Rund 5.000 Eppendorfer haben per Unterschrift den Erhalt der rund 80 Jahre alten Bäume gefordert, der NABU hat sich in dieser Angelegenheit am 22. Oktober 2014 schriftlich an Bezirksamtsleiter Harald Rösler gewendet. Dieser ließ daraufhin wissen, dass die Kastanien „gefällt werden müssen“. Grund sei ein erteilter Bauvorbescheid aufgrund eines Baumgutachtens aus dem Jahre 2009. Anders als Rösler (SPD) darstellt, ist ein Widerruf bzw. die Rücknahme des Bauvorbescheids jedoch sehr wohl möglich, wenn – wie im Fall der Kastanien – „nachträglich eingetretene Tatsachen“ wie das neue Baumgutachten – die Sachlage grundlegend verändern. Dies ist u.a. nachzulesen in dem Bauordnungsrechtskommentar des renommierten Hamburger Rechtsanwaltes Peter Oberthür aus dem Jahr 2012 (siehe Anschreiben WsE an den Bezirksamtsleiter vom 17.11.2014, S. 2).

Seit ihrer Gründung im Oktober 2012 fordert die Bürgerinitiative WIR-sind-Eppendorf den Erhalt der Bäume. Bereits am 2. Dezember 2013 hat Bezirksamtsleiter Rösler im Bauvorbescheid die Fällung der Kastanien genehmigt und sich auf das Gutachten aus dem Jahr 2009 berufen, demzufolge die Bäume angeblich schadhaft seien. Verfasser und Inhalt dieses Gutachtens sind nicht öffentlich bekannt. Der Eppendorfer Bevölkerung ist der Inhalt des Bauvorbescheids erst jetzt, ein Jahr nach Erteilung, durch die Antwort des Bezirks an die NABU-Baumschutzgruppe bekannt geworden.

Seit mehr als einem Jahr ignoriert der Bezirksamtsleiter damit die Willensbildung und Beschlusslage in den Ausschüssen der Bezirksversammlung.

Er ignoriert die Forderung der Bürger nach Erhalt der ortsprägenden Bäume und hat diese vorsätzlich von Beteiligungsmöglichkeiten an der Gestaltung ihres Lebensumfeldes ausgeschlossen.

Den Inhalt des aktuellen Baumgutachtens nimmt der Bezirksamtsleiter nicht zur Kenntnis und übergeht damit die Bestimmungen der Hamburger Baumschutzverordnung.

Entgegen der Aussage des Bezirksamtsleiters ist sein Vorgehen rechtlich nicht haltbar.

Die Initiative WIR-sind-Eppendorf fordert den Bezirksamtsleiter in ihrem Schreiben vom 17.11.2014 deshalb auf, den Bauvorbescheid schnellst möglich vor Ablauf der Frist am 1. Dezember 2014 zurückzunehmen. Vom Fällen der Bäume ist abzusehen und der Bau einer Tiefgarage kritisch zu überdenken. Der NABU weist darauf hin, dass durch das Abpumpen des Grundwassers die Baumwurzeln nachhaltig geschädigt werden könnten.

Für Rückfragen steht Ihnen Götz von Grone zur Verfügung. E-Mail: WIR-sind-Eppendorf

Pressekontakt: presse[ät]wir-sind-eppendorf.de
Miriam Flüß

Unser heutiges Anschreiben an den Bezirksamtsleiter Harald Rösler findet man HIER

 

 

 

 

 

 

 

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Tre Castagne: BV beschließt “Neubau nur MIT Kastanien

Pflasterschrift vorm Tre C
Foto: Christoph Bellin ©www.bildarchiv-hamburg.de

Am 13.11.2014 beschloss die Bürgerversammlung mehrheitlich, dass die drei Kastanien vorm Tre Castagne zu erhalten sind und dafür Sorge zu tragen sei, dass sie bei eventuellen Bauarbeiten keinen Schaden nehmen.Die GRÜNEN (Baumfreunde!!!) und die SPD enthielten sich der Stimme.
WIR-sind-Eppendorf enthält sich nicht! Wir werden auch weiterhin jeden Stein den wir finden können, denen in den Weg legen, die für die Abriss-Genehmigung der alten Gebäude verantwortlich sind.

Die Volksvertreter wurden von uns nicht gewählt, damit sie die Interessen so vieler Bürger ignorieren, deren Wohnumfeld nachhaltig negativ über ihre Köpfe hinweg verändern, nur weil ein paar wenige Leute jetzt schnelles Geld machen möchten!
Sollte also auch über diesen Beschluss einfach hinweggegangen werden mit dem Argument, dass man Bauherren in der Pflicht stehe, da man ja “versehentlich” einen Bauvorbescheid erteilt habe?
Versehentlich gegen die Bürger? Und das gleich mehrfach?
Für solche Versehen fliegt man aus jeder Firma!
Wer von den Wählern sollte für solche dummen Ausreden wohl Verständnis haben?

Parteiübergreifend für den Erhalt der drei Kastanien – heute DIE LINKE

WsE ist zwar unparteiisch, wenn es aber darum geht, Partei zu ergreifen für eine gute Sache, sind wir sofort dabei.
Und im Moment sieht es so aus, dass sich für die drei Kastanien vor dem Tre Castagne sogar eine parteiübergreifende Allianz mit uns bildet.
Nicht nur Mitglieder der CDU, der GRÜNEN und der FDP setzen sich für den Erhalt der Bäume ein. Heute macht DIE LINKE sich noch einmal für die Bäume stark und sehr deutlich klar, was sie von der Ignoranz des von uns dokumentierten Bürgerwillens durch unsere Bezirksregierung hält. Unten Ihre Pressemitteilung.
Bisher wird im Bezirksamt, was die Neubebauung betrifft, offensichtlich konzeptlos gewurschtelt, denn fast jede Zusage, die uns gemacht wurde, wurde im Nachhinein durch ein “aber leider ist” null und nichtig.
Unserer Bezirksregierung sei noch einmal deutlich gesagt, dass es in einer Demokratie nicht genügt, Bürger zu informieren, was über ihre Köpfe hinweg schon längst beschlossen wurde, sondern dass man mit den Bürgern zusammen Konzepte entwickeln muss, soll eine Stadt lebenswert und Politik glaubhaft bleiben. Das ist auch das Fazit einer Studie der Bertelsmann-Stiftung. Wir brauchen keine Narrenfreiheit, bei der man laut geben darf, ohne dass es die Politiker interessiert, sondern echte Bürgerbeteiligung meint Madame Federkiel.

Unmutserklärungen gegen Zerstörung des Tre Castagne an den Besitzer schreiben…

…und an WsE WIR-sind-Eppendorf adressieren. Wir leiten diese dann geballt weiter an den Menschen, der sich derart dreist über den Bürgerwillen hinweg setzt.

Die Bezirksregierung kriegt eine Kopie davon als Unruhekissen, weil sie die Umsetzung des “Bebauungsplan Eppendorf 23″ VERSCHLAFEN hat und meint, mit fadenscheinigen Begründungen aus der Verantwortung entlassen zu werden.
Wir sehen uns Samstag zwischen 12 und 13 Uhr rund ums “Tre Castagne”.

Bis dann!
Madame Federkiel

Eppendorfer Kastanien sind ortsprägend und unbedingt erhaltenswürdig – Bürgerinitiative befürchtet dennoch Fällung der gesunden Bäume

IMGP1544Uns sind die drei 70 Jahre “jungen” Kastanien vor dem “Tre Castagne” so wichtig, weil sie mit ihren Kronen dem Eppendorfer Markt seinen unvergleichlichen, lebendigen Charme geben. Und weil es heutzutage kaum eine Möglichkeit bei den zugepflasterten Böden in der Stadt gibt, dass neu gepflanzte Kastanien die Chance hätten, so tief zu wurzeln und damit so groß, mächtig und 300 Jahre alt zu werden. Doch gerade solche Bäume braucht die Stadt, will sie trotz Klimawandel lebenswert bleiben. Um nichts dem Zufall zu überlassen, haben wir die Aktivitäten unserer Bezirkspolitiker kritisch verfolgt, Baumgutachter zu Rate gezogen, und die nachfolgende Pressemeldung herausgegeben:

Gutachten: Eppendorfer Kastanien
ortsprägend und unbedingt erhaltenswürdig –
Bürgerinitiative befürchtet dennoch Fällung der gesunden Bäume


Hamburg, 1. August 2014.
Gegen den Widerstand von mehr als 3.500 EppendorferInnen soll der historische Dorfkern des Stadtteils abgerissen werden. Ungewiss ist die Zukunft der drei charakteristischen alten Kastanien, Namensgeber der letzten Gastronomie im Alten Brauhaus „Tre Castagne“. Die Bürgerinititaive WIR-sind-Eppendorf befürchtet, dass auch die Bäume der Neubebauung zum Opfer fallen sollen und hat ein Gutachten über ihren Zustand erstellen lassen.

Der Gartenbau-Ingenieur Uwe Thomsen kommt darin zu dem Ergebnis, dass es sich bei den 85 bis 95 Jahre alten Kastanien um „sehr schöne, landschafts- und ortsprägende Bäume“ mit einer „sehr hohen Erhaltenswürdigkeit“ handelt. Die „Verkehrssicherheit ist uneingeschränkt gegeben“ und es gibt „keine altersbedingten Abbauerscheinungen“. Der Sachverständige, mit dem auch das Gartenbauamt Hamburg Nord zusammenarbeitet, kommt zu der Entwicklungsprognose, dass die Bäume „unbedingt erhaltungswürdig“ sind und eine „sehr hohe Lebenserwartung (bei uneingeschränkter, baumfreundlicher Umgehensweise)“ haben. Das Höchstalter von Kastanien betrage 300 Jahre.

Um eine baumfreundliche Umgehensweise macht sich die Bürgerinitiative jedoch Sorgen. Auf Antrag der CDU-Fraktion soll sich die Bezirksversammlung Hamburg-Nord im Herbst 2012 für den Erhalt der drei Kastanien ausgesprochen haben. Schriftlich liegt dieser Beschluss allerdings nicht vor. Von der CDU wurde im anschließenden Teil derselben Sitzung aber auch ein „Plan B“ gefordert, für den Fall, dass die Bäume Schaden nehmen sollten und entfernt werden müssten. Scheinbar fürsorglich sei für diesen Fall eine „Nachpflanzung“ ins Auge gefasst worden. Zwei Jahre später ist vom Erhalt nicht mehr die Rede. Für CDU-Fraktionssprecher Ekkehart Wersich ist „es unerheblich, in welchem Zustand sich die Bäume befinden.“

Für WIR-sind-Eppendorf ist es nicht hinnehmbar, dass gesunde und ortsprägende Bäume gefällt werden. Die Initiative fordert, dass im Zuge einer Neubebauung der Schutz der Kastanien sichergestellt wird und baumfreundlich mit diesen umgegangen wird. Die Initiative warnt davor, dass eine Baumschädigung im Sinne einer raumgreifenden Neubebauung relativ leicht durchzuführen wäre. Wie im Gutachten bestätigt, sind die Bäume ortsprägend und vollkommen gesund. Darüber hinaus weist der Sachverständige darauf hin, dass an dieser Stelle gar keine Kastanien mehr gepflanzt werden könnten, weil sie unter den neuen Bedingungen keine ausreichenden Entfaltungs- und Überlebensmöglichkeiten hätten. Auch andere Baumarten könnten nie mehr so mächtige Kronen entwickeln wie die bestehenden. Deshalb sind die Kastanien auch im Hinblick des Klimawandels und zur Erhaltung eines erträglichen Stadtklimas unbedingt zu erhalten.

Aus dem Bezirksamt Hamburg Nord heißt es zum Baumschutz:

Nach der Hamburgischen Baumschutzverordnung sind alle Bäume, die in einer Höhe von 1,30 Meter einen Stammdurchmesser von 25 Zentimetern haben geschützt. Bäume in Baumreihen oder Baumgruppen sind unabhängig von ihrem Stammdurchmesser geschützt. Ausnahmen sind Obstbäume und Bäume, die nachweislich abgestorben sind. Das Bundesnaturschutzgesetz bestimmt, dass grundsätzlich keine Fällungen innerhalb der Vegetationsperiode vom 1. März bis 30. September vorgenommen werden dürfen, um Brut- und Niststätten wild lebender Tiere zu erhalten.

Wer Bäume ohne Genehmigung fällt begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe der Geldbuße ist einzelfallabhängig und wird beeinflusst u.a. von der Qualität des gefällten Baumes und seiner ortsbildprägenden Eigenschaften. Zur Bestimmung der Höhe orientiert sich die Verwaltung an den Festlegungen und Kategorien im Bußgeldkatalog der Bezirksämter. Nach dem Hamburgischen Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) können bis zu 50.000 Euro erhoben werden.