Täuschungsmanöver seit 2009: Bezirksamt plante nie, die Kastanien am Marktplatz zu erhalten

16. Januar 2015 at 23:10
Wie man der von WsE herausgegebenen Pressemeldung vom_16.1.15 entnehmen kann, war von Seiten des Bezirksamtes nie geplant, die drei Kastanien am Eppendorfer Marktplatz zu erhalten. Ebenso wenig wie die Altbebauung dort, sowie die in der Kleinen Eppendorfer Landstraße zu schützen, wie es im Bebauungsplan Eppendorf 23 bis heute dargestellt wird. Die Bürger wurden anscheinend und kostenintensiv an der Nase herum geführt.
Unter Bezug auf ein Baumgutachten aus dem Jahr 2009 hat die Bezirksverwaltung seit 2011 die Fällung der drei ortsprägenden Kastanien begründet und den Abriss des alten Hauses von 1779 in der Eppendorfer Landstraße 97 / Martinistraße 4 betrieben.
Das sieht auch die taz vom 19.1.2015 so, die unter der Überschrift: Gentrifizierung mit allen Mitteln – erst Schwamm, nun Motte darstellt, wie trickreich das Bezirksamt Nord die umstrittene Neubebauung am Eppendorfer Markt umsetzen möchte.
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Dabei bot dieses Gutachten keinerlei Grund dafür anzunehmen, dass diese Bäume nicht schützenswert sind, bescheinigten ihnen im Gegenteil eine jahrzehntelange Lebensperspektive.
Würden diese Kastanien gefällt, könnten nach einer Neubebauung mit Tiefgaragen neu gepflanzte Bäume aufgrund ungünstigerer Bedingungen niemals so gedeihen, dass sie auch nur annähernd die Kastanien ersetzen können.
Auf Grundlage dieser Feststellung wird die Bezirksverwaltung nun aufgefordert, alles nur Mögliche zu unternehmen, um den Erhalt der Kastanien zu gewährleisten. Noch leben die Kastanien, und wie!
Was WsE von der Umgehensweise des Bezirksamts mit Bürgerinteressen hält, kann man ab Samstag den 24.1.2015 auf der Plakatwand am Marie-Jonas-Platz sehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Was WsE von dieser Umgehensweise des Bezirksamts mit den Bürgern hält, zeigt ein Plakat, das ab 24.1.15 am Marie-Jonas-Platz hängt!

Tre Castagne” WsE fordert Rücknahme des Baubescheids wg. falscher Grundlage

17. November 2014 at 19:40

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Presseinformation vom 17.11.2014
Bezirksversammlung beschließt Erhalt der Eppendorfer Kastanien
Bezirksamtsleiter Harald Rösler will gegen Beschluss, Bürgerwillen und NABU-Forderung dennoch drei gesunde Bäume fällen lassen.
Das Bezirksamt bewegt sich damit außerhalb der gesetzlichen Bestimmungen des
§ 49 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG)

Hamburg, 17. November 2014. Kein Neubau ohne die drei Kastanien vor dem alten Brauhaus, so lautet der Beschluss der Bezirksversammlung Hamburg Nord vom 13. November. Den Erhalt der historischen Bäume fordern auch rund 5.000 EppendorferInnen sowie der NABU. Bezirksamtsleiter Harald Rösler will dennoch fällen lassen und beruft sich auf ein veraltetes Baumgutachten aus dem Jahr 2009. Der Bauvorbescheid könne deshalb nicht widerrufen werden. Ein aktuelles Gutachten weist den Kastanien jedoch gute Vitalität und ortsprägenden Charakter nach. Die Bürgerinitiative WIR-sind-Eppendorf verweist auf das Hamburgische Verwaltungsverfahrensgesetz und fordert den Widerruf bzw. die Rücknahme des Bauvorbescheids, was sehr wohl möglich ist. Das Bezirksamt könnte dem Bauherrn gegenüber dann allerdings schadensersatzpflichtig werden.

Nachdem jetzt bekannt wurde, dass sich die drei Kastanien in bestem Zustand befinden, gibt es keinen Grund mehr auf Nachpflanzung zu setzen: Die drei Kastanien sind an ihrem Standort zu erhalten, ein größerer Eingriff in die Baumkronen wird zum Schutz der Bäume abgelehnt. Das Bauvorhaben ist in seinem Volumen nur bei garantierter Möglichkeit des Erhalts (Ersatzweise Neuanpflanzung mit gleicher Entwicklungsmöglichkeit wie der Bestand) zu genehmigen“, heißt es im grundsätzlichen Beschluss der Bezirksversammlung vom 13. November 2014. Enthalten haben sich die SPD und die Grünen.

Ein Baumgutachten vom 1. Juli 2014 bescheinigt den Bäumen eine gute Vitalität und ortsprägenden Charakter. Rund 5.000 Eppendorfer haben per Unterschrift den Erhalt der rund 80 Jahre alten Bäume gefordert, der NABU hat sich in dieser Angelegenheit am 22. Oktober 2014 schriftlich an Bezirksamtsleiter Harald Rösler gewendet. Dieser ließ daraufhin wissen, dass die Kastanien „gefällt werden müssen“. Grund sei ein erteilter Bauvorbescheid aufgrund eines Baumgutachtens aus dem Jahre 2009. Anders als Rösler (SPD) darstellt, ist ein Widerruf bzw. die Rücknahme des Bauvorbescheids jedoch sehr wohl möglich, wenn – wie im Fall der Kastanien – „nachträglich eingetretene Tatsachen“ wie das neue Baumgutachten – die Sachlage grundlegend verändern. Dies ist u.a. nachzulesen in dem Bauordnungsrechtskommentar des renommierten Hamburger Rechtsanwaltes Peter Oberthür aus dem Jahr 2012 (siehe Anschreiben WsE an den Bezirksamtsleiter vom 17.11.2014, S. 2).

Seit ihrer Gründung im Oktober 2012 fordert die Bürgerinitiative WIR-sind-Eppendorf den Erhalt der Bäume. Bereits am 2. Dezember 2013 hat Bezirksamtsleiter Rösler im Bauvorbescheid die Fällung der Kastanien genehmigt und sich auf das Gutachten aus dem Jahr 2009 berufen, demzufolge die Bäume angeblich schadhaft seien. Verfasser und Inhalt dieses Gutachtens sind nicht öffentlich bekannt. Der Eppendorfer Bevölkerung ist der Inhalt des Bauvorbescheids erst jetzt, ein Jahr nach Erteilung, durch die Antwort des Bezirks an die NABU-Baumschutzgruppe bekannt geworden.

Seit mehr als einem Jahr ignoriert der Bezirksamtsleiter damit die Willensbildung und Beschlusslage in den Ausschüssen der Bezirksversammlung.

Er ignoriert die Forderung der Bürger nach Erhalt der ortsprägenden Bäume und hat diese vorsätzlich von Beteiligungsmöglichkeiten an der Gestaltung ihres Lebensumfeldes ausgeschlossen.

Den Inhalt des aktuellen Baumgutachtens nimmt der Bezirksamtsleiter nicht zur Kenntnis und übergeht damit die Bestimmungen der Hamburger Baumschutzverordnung.

Entgegen der Aussage des Bezirksamtsleiters ist sein Vorgehen rechtlich nicht haltbar.

Die Initiative WIR-sind-Eppendorf fordert den Bezirksamtsleiter in ihrem Schreiben vom 17.11.2014 deshalb auf, den Bauvorbescheid schnellst möglich vor Ablauf der Frist am 1. Dezember 2014 zurückzunehmen. Vom Fällen der Bäume ist abzusehen und der Bau einer Tiefgarage kritisch zu überdenken. Der NABU weist darauf hin, dass durch das Abpumpen des Grundwassers die Baumwurzeln nachhaltig geschädigt werden könnten.

Für Rückfragen steht Ihnen Götz von Grone zur Verfügung. E-Mail: WIR-sind-Eppendorf

Pressekontakt: presse[ät]wir-sind-eppendorf.de
Miriam Flüß

Unser heutiges Anschreiben an den Bezirksamtsleiter Harald Rösler findet man HIER

 

 

 

 

 

 

 

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