Eppendorfer Landstr. 97/Martinistr. 4 – Nachbarn können Widerspruch gegen Bauvorbescheid einlegen.

27. November 2014 at 1:41

LEGEN SIE WIDERSPRUCH GEGEN DIE BAUGENEHMIGUNG EIN!
Am 01.12.13 wurde ein u. E. nach rechtswidriger Bauvorbescheid erlassen für
Abriss und Neubebauung des Tre Castagne incl. Fällung der drei Kastanien, der am 1.12.2014 rechtskräftig würde, wenn nicht durch Anrainer Widerspruch eingereicht wird.

Alle Mieter und Eigentümer der Häuser in der Nachbarschaft, können Widerspruch gegen den Bauvorbescheid einlegen, soweit sie in ihren Rechten beeinträchtigt werden, denn nach unserer Einschätzung betrifft das vor allem diese Punkte:
Der Bau von Tiefgaragen kann, wie sich beim Bau der „Eppendorfer Höfe“ gezeigt hat, die Altbauten der Umgebung in ihrer Substanz schädigen. Mehr Infos auch dazu HIER
Die Verschattung der Häuser durch die Neubebauung, die sich nicht an die bisherige, ortsübliche Bebauung anlehnt, sondern deutlich höher werden soll, ist ebenso abzulehnen, wie die Fällung der Kastanien als „landschafts- und ortsprägende Bäume“ (Gutachten 2014).
Hinzu kommt, dass Eigentümer und Mieter durch Abriss und Bautätigkeit in der Eppendorfer Landstraße 97 bis 109 über Jahre (!) in großem Umfang Belästigungen ausgesetzt wären. Alles das kann den (Wohn-) Wert der Wohnungen und Häuser erheblich beeinträchtigen.
Gegen diese Einschränkung der Rechte der Anwohner ist Widerspruch statthaft und wirksam.

Der Widerspruch ist per Brief bis zum 1.12.2014 formlos zu richten an:
Bezirksamtsleiter Harald Rösler, Kümmellstr. 7, 20249 Hamburg
Betr.: Widerspruch gegen den Bauvorbescheid für die Eppendorfer Landstr. 97/Martinistr. 4 – GZ.: N/WBZ/02179/2013 vom 2.12.2013
Wegen des Zeitdrucks vorab mailen an: Harald.Roesler@hamburg-nord.hamburg.de

Wenn Sie Widerspruch gegen den Bauvorbescheid für das Bauvorhaben in der Eppendorfer Landstr.97/Martinistr. 4 einlegen, teilen Sie es auch uns mit, (Kopie des Schreibens oder formlose Mitteilung). WIR-sind-Eppendorf