Eppendorfer Kastanien sind ortsprägend und unbedingt erhaltenswürdig – Bürgerinitiative befürchtet dennoch Fällung der gesunden Bäume

2. August 2014 at 16:24

IMGP1544Uns sind die drei 70 Jahre “jungen” Kastanien vor dem “Tre Castagne” so wichtig, weil sie mit ihren Kronen dem Eppendorfer Markt seinen unvergleichlichen, lebendigen Charme geben. Und weil es heutzutage kaum eine Möglichkeit bei den zugepflasterten Böden in der Stadt gibt, dass neu gepflanzte Kastanien die Chance hätten, so tief zu wurzeln und damit so groß, mächtig und 300 Jahre alt zu werden. Doch gerade solche Bäume braucht die Stadt, will sie trotz Klimawandel lebenswert bleiben. Um nichts dem Zufall zu überlassen, haben wir die Aktivitäten unserer Bezirkspolitiker kritisch verfolgt, Baumgutachter zu Rate gezogen, und die nachfolgende Pressemeldung herausgegeben:

Gutachten: Eppendorfer Kastanien
ortsprägend und unbedingt erhaltenswürdig –
Bürgerinitiative befürchtet dennoch Fällung der gesunden Bäume


Hamburg, 1. August 2014.
Gegen den Widerstand von mehr als 3.500 EppendorferInnen soll der historische Dorfkern des Stadtteils abgerissen werden. Ungewiss ist die Zukunft der drei charakteristischen alten Kastanien, Namensgeber der letzten Gastronomie im Alten Brauhaus „Tre Castagne“. Die Bürgerinititaive WIR-sind-Eppendorf befürchtet, dass auch die Bäume der Neubebauung zum Opfer fallen sollen und hat ein Gutachten über ihren Zustand erstellen lassen.

Der Gartenbau-Ingenieur Uwe Thomsen kommt darin zu dem Ergebnis, dass es sich bei den 85 bis 95 Jahre alten Kastanien um „sehr schöne, landschafts- und ortsprägende Bäume“ mit einer „sehr hohen Erhaltenswürdigkeit“ handelt. Die „Verkehrssicherheit ist uneingeschränkt gegeben“ und es gibt „keine altersbedingten Abbauerscheinungen“. Der Sachverständige, mit dem auch das Gartenbauamt Hamburg Nord zusammenarbeitet, kommt zu der Entwicklungsprognose, dass die Bäume „unbedingt erhaltungswürdig“ sind und eine „sehr hohe Lebenserwartung (bei uneingeschränkter, baumfreundlicher Umgehensweise)“ haben. Das Höchstalter von Kastanien betrage 300 Jahre.

Um eine baumfreundliche Umgehensweise macht sich die Bürgerinitiative jedoch Sorgen. Auf Antrag der CDU-Fraktion soll sich die Bezirksversammlung Hamburg-Nord im Herbst 2012 für den Erhalt der drei Kastanien ausgesprochen haben. Schriftlich liegt dieser Beschluss allerdings nicht vor. Von der CDU wurde im anschließenden Teil derselben Sitzung aber auch ein „Plan B“ gefordert, für den Fall, dass die Bäume Schaden nehmen sollten und entfernt werden müssten. Scheinbar fürsorglich sei für diesen Fall eine „Nachpflanzung“ ins Auge gefasst worden. Zwei Jahre später ist vom Erhalt nicht mehr die Rede. Für CDU-Fraktionssprecher Ekkehart Wersich ist „es unerheblich, in welchem Zustand sich die Bäume befinden.“

Für WIR-sind-Eppendorf ist es nicht hinnehmbar, dass gesunde und ortsprägende Bäume gefällt werden. Die Initiative fordert, dass im Zuge einer Neubebauung der Schutz der Kastanien sichergestellt wird und baumfreundlich mit diesen umgegangen wird. Die Initiative warnt davor, dass eine Baumschädigung im Sinne einer raumgreifenden Neubebauung relativ leicht durchzuführen wäre. Wie im Gutachten bestätigt, sind die Bäume ortsprägend und vollkommen gesund. Darüber hinaus weist der Sachverständige darauf hin, dass an dieser Stelle gar keine Kastanien mehr gepflanzt werden könnten, weil sie unter den neuen Bedingungen keine ausreichenden Entfaltungs- und Überlebensmöglichkeiten hätten. Auch andere Baumarten könnten nie mehr so mächtige Kronen entwickeln wie die bestehenden. Deshalb sind die Kastanien auch im Hinblick des Klimawandels und zur Erhaltung eines erträglichen Stadtklimas unbedingt zu erhalten.

Aus dem Bezirksamt Hamburg Nord heißt es zum Baumschutz:

Nach der Hamburgischen Baumschutzverordnung sind alle Bäume, die in einer Höhe von 1,30 Meter einen Stammdurchmesser von 25 Zentimetern haben geschützt. Bäume in Baumreihen oder Baumgruppen sind unabhängig von ihrem Stammdurchmesser geschützt. Ausnahmen sind Obstbäume und Bäume, die nachweislich abgestorben sind. Das Bundesnaturschutzgesetz bestimmt, dass grundsätzlich keine Fällungen innerhalb der Vegetationsperiode vom 1. März bis 30. September vorgenommen werden dürfen, um Brut- und Niststätten wild lebender Tiere zu erhalten.

Wer Bäume ohne Genehmigung fällt begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe der Geldbuße ist einzelfallabhängig und wird beeinflusst u.a. von der Qualität des gefällten Baumes und seiner ortsbildprägenden Eigenschaften. Zur Bestimmung der Höhe orientiert sich die Verwaltung an den Festlegungen und Kategorien im Bußgeldkatalog der Bezirksämter. Nach dem Hamburgischen Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) können bis zu 50.000 Euro erhoben werden.